Blitzschutz
Blitzschutz
...denn das nächste Gewitter kommt bestimmt
Ist Ihnen bekannt, dass eine Blitzschutzanlage nur auf ausdrücklichen Wunsch der Eigentümer installiert wird? Für private Bauten gibt es keine gesetzliche Verpflichtung. Der Entscheid eine Blitzschutzanlage zu installieren entspringt dem persönlichen Sicherheitsbedürfnis, wie z.B. eine Alarmanlage. Das ist auch der Grund, dass in der Schweiz über 90% aller Gebäude noch keinen Blitzschutz haben. Beängstigend ist jedoch die Tatsache, dass die meisten Eigentümer automatisch glauben, ihr Heim sei "sicher" mit Blitzschutz ausgerüstet.
Prüfen Sie es selbst nach! Finden Sie auf Ihrem Dach keine Fangleiterdrähte und Klemmen an der Dachrinne oder am Dachwasserablaufrohr keine Kontaktbriden (siehe Bilder), so ist Ihr Haus nicht gegen Blitzschlag geschützt. Wollen Sie das ändern?
So kommen Sie kostengünstig zu einer Blitzschutzanlage.
Wird ein neues Haus geplant, müssen Sie als Bauherr vom Architekt die Ausschreibung der Blitzschutzanlage ausdrücklich verlangen. Da die Erdung für die Elektroinstallation obligatorisch erstellt werden muss, entstehen nur geringe Mehrkosten für die Blitzschutzanlage. In der Regel weniger als 0.5% der Bausumme.
Soll ein bestehendes Haus mit einer Blitzschutzanlage ausgerüstet werden, sind wir der richtige Ansprechpartner. Wir werden aufgrund der aktuellen Normen und Richtlinien die Anlage fachgerecht planen und ein Angebot ausarbeiten.